• Menschen
Wir unterstützen den Verein Kenianische Waisenkinder in Not e.V.

Ferner unterstützen wir Flüchtlinge, die 2015 vor dem Krieg Assads gegen das eigene Volk, vor den ständigen Attentaten der Rebellengruppen oder vor sonstiger Verfolgung, Gewalt oder Rekrutierung zum Morden zu uns geflohen sind.

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  • Deutsche Sprache:

... derzeit nicht belegt

  • Wortspiele aus Anwalts Alltag:

(Veröffentlicht in: JurBüro 1992 S. 76)

Der BGH macht es uns Anwälten zur Pflicht, unseren Mandanten eine allgemeine, umfassende, möglichst erschöpfende Beratung zu bieten, um dann anschließend, wenn dies geboten erscheint, den rechtlich relevanten Tatsachenstoff zu ermitteln und für das Gericht aufzubereiten (AnwBl. 1/90 S. 34).

Manchmal stößt der Anwalt dabei auf Sprachbarrieren, die oft nicht leicht zu nehmen sind.

Da ist einmal das, was man den Gegensinn der Urworte nennt. Der Begriff geht auf eine Schrift des Philologen Karl Abel (1884) zurück, für die Psychoanalyse von Sigmund Freud 1910 übernommen (L. Andreas-Salome, "In der Schule bei Freud", Kindler). Danach gibt es Worte, an denen die Erscheinung des antithetischen Doppelsinns zu beobachten ist. Fast alle Sprachen kennen hierfür interessante Beispiele. Z. B. without (mit - ohne), wider (gegen) und wieder (zusammen - mit), altus (hoch und tief). Ein besonders hübsches Beispiel ist das Pianoforte, ein Instrument, auf dem man sowohl piano als auch forte spielen kann.

Auch unsere Rechtssprache ist von diesen Erscheinungen nicht frei. Der ungetreue männliche Verlobte schuldet, wenn die Voraussetzungen vorliegen, von denen § 1300 BGB spricht, seiner Ehemaligen eine "billige" Entschädigung in Geld, was oft gar nicht so billig ist. Gleiches gilt für das Schmerzensgeld, das ja nach § 847 BGB auch eine "billige Entschädigung" sein soll, nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung aber nunmehr mehr als 100 000 DM betragen kann.

Oder: Ein geladener, aber nicht erschienener Zeuge hat eine Ordnungsstrafe verwirkt. Ist sie wirklich verwirkt? Schließlich hat doch das Gericht die Ordnungsstrafe erlassen. - Erlassen???

Oder nehmen wir das Wort "einlösen". Der BGH verbindet in nahezu ständiger Rechtsprechung, zuletzt am 6. 2. 1990 (NJW 1990, 1656) mit Einlösen den Vorgang, wenn jemand mit einem Scheck beim Geldinstitut erscheint und entweder Geld oder eine Gutschrift haben will. Die Kommentare (Baumbach/Hefermehl SchG 3, 5) dagegen sind der Meinung, die Auszahlungsstelle löse ein.

(Manchmal geschieht dies anstandslos. Ohne Anstand? Also flegelhaft?)

Der Zeuge, der vor Gericht zeugt, zeugt aber auch andernorts, wenn er zukünftige Zeugen zeugt.

Apropos Zeuge! Im Lateinischen heißt Zeuge testis, ein Wort, das aber auch Hoden bedeutet. Das Homonymenpaar testis - Zeuge und testis - Hoden hat den Römer der Antike Anlaß zu literarischen Wortspielen gegeben (Ch. Berlitz, "Die wunderbare Welt der Sprachen", Knaur).

Auch ohne Wortspielerei, allein gestützt auf eine ausschweifende Phantasie (über die wir ja glücklicherweise verfügen), bereitete kürzlich in einem Rechtsstreit, in welchem es um Gewährleistungsansprüche gegen einen Dachdecker ging, der vernommene Sachverständige großes Vergnügen, als er zur Stützung seiner Ausführungen auf die "Ziegel-Deckregeln" des Reichsverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks aus dem Jahre 1935 zurückgriff. Zum "Mönch-Nonnen-Dach" heißt es hier:

"Die Lattenweite soll Nonnenziegellänge minus mindestens 8 cm betragen."

Die Nonnen müssen so auf die Lattung gehängt werden, daß der Mönch den zwischen zwei Nonnen entstehenden Zwischenraum überdecken kann.

Die Mönche überragen die Fußlinie der Nonnen um mehrere Zentimeter. Aus diesem Grunde müssen in der Traufschicht, um eine gerade Kante zu erhalten, kurz Mönche verwendet werden, während am First kurze Nonnen verlegt werden müssen.

Die Deckung der Nonnen kann erfolgen durch Querschlag dicht am Kopfe der Nonnen, auf den die Nonnen der darüberliegenden Ziegelschicht aufgedrückt werden, oder trocken. Im letzteren Falle muß der fehlende Querschlag durch Innenverstrich ersetzt werden.

Die Mönche werden am Kopf mit Mörtel gefüllt und mit zwei Längsschlägen versehen aufgesetzt.

Außerdem sind die Scheinstellen von innen zu verstreichen. Die Hohlräume, die an der Traufe entstehen, sind bei massivem Gesims auszufüllen oder bei Holzgesims ist ein den Formen der Nonnen entsprechend zugeschnittenes Traufbrett anzubringen."

Was sich Dachdecker nicht alles erlauben dürfen?!